Krankenkassen
Kostenübernahme durch alle gesetzlichen Krankenkassen.
Die Regelungen der Privaten Krankenkassen zur Kostenübernahme für Psychotherapie sind sehr unterschiedlich und hängen zudem von der Art des Versicherungsvertrages ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach Ihrem individuellen Tarif und den Bedingungen zu Beginn einer Therapie.
Sind Sie Beihilfe berechtigt, muss spätestens nach fünf probatorischen Sitzungen (Probestunden) ein ausführlicher Bericht an einen unabhängigen Gutachter gestellt werden. Die Private Krankenkasse übernimmt dann in der Regel die Entscheidung der Beihilfestelle.
Selbstzahler
Ganz ohne Antragsformalitäten können Sie natürlich jederzeit die Kosten selbst übernehmen.
Beratung, Supervision und Selbsterfahrung
Liegen keine sogenannten „psychischen Störungen“ vor, werden Gespräche eher als Beratung, Supervision oder Coaching bezeichnet und sind somit keine Kassenleistung. Supervision und Selbsterfahrung sind zudem Teil der ärztlichen und psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung. Auch in diesem Rahmen übernehmen Sie die Kosten selber, manchmal übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil.